Das Recht hinter dem Forderungsmanagement

Artikel zu Rechtsprechungen und Fallbeispielen

Die neuesten Rechtsprechungen

BGH Grundsatzurteil v. 27.10.2022, Az. IX ZR 145/21 zum Verwertungsrecht des Insolvenzverwalter bei „sonstigen Rechten“

Rechtssprechungen
21. Mai 2024
Das BGH-Grundsatzurteil vom 27.10.2022 (Az. IX ZR 145/21) besagt, dass § 166 InsO nicht auf „sonstige Rechte“ anwendbar ist. Dies betrifft besonders Übertragungsrechte wie Marken- und gewerbliche Schutzrechte. Verwertungsverbote gelten nicht mehr für solche Rechte. Amtshaftungsansprüche sind möglich, wenn Gerichte rechtswidrige Beschlüsse erlassen.
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Eine bisher kaum beachtete aber sehr weitreichende Entscheidung des EuGH zum Verjährungsbeginn von Rückforderungsansprüchen

Rechtssprechungen
21. Mai 2024
Das EuGH-Urteil zur RL 93/13 besagt, dass Verbraucher erst ab Kenntnis der Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln Verjährung geltend machen können, unabhängig von gefestigter nationaler Rechtsprechung. Dies impliziert faktisch eine Unverjährbarkeit von Verbraucherrechten. Banken könnten jederzeit mit Klagen rechnen, wie im Fall von Darlehenswiderrufen. Bisher gab es jedoch keine Stellungnahme seitens der Bundesregierung oder des BMJ.
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Ratenzahlungsvereinbarungen durch Gerichtsvollzieher sind nicht anfechtungssicher

Rechtssprechungen
21. Mai 2024
Die Klage betrifft die Rückerstattung von Steuerschulden nach drei Barzahlungen (8.000 €, 12.000 €, 8.000 €) an Vollziehungsbeamte. Das LG wies die Anfechtungsklage ab, das OLG gab ihr statt. Das OLG entschied, dass „Quittungen für den Einzahler“ und glatte Beträge auf willensgeleitete Entscheidungen des späteren Insolvenzschuldners hinweisen, was eine anfechtbare Rechtshandlung darstellt. Dies gilt, wenn der Schuldner unter Pfändungsdruck zahlte und keine anderen Alternativen hatte.
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Insolvenzverwalterhaftung: Überprüfungspflicht des Insolvenzverwalters von Schuldnerkonten auf Anhaltspunkte für anfechtungsrelevante Vorgänge in angemessener Zeit

Rechtssprechungen
21. Mai 2024
Der BGH entschied am 27.07.2023 (Az. IX ZR 134/19) zur Haftung von Insolvenzverwaltern bezüglich der Überprüfungspflicht von Schuldnerkonten auf anfechtungsrelevante Vorgänge. Die beklagte Bank führte Darlehens- und KK-Konten für die Schuldnerin und meldete 2009 eine Forderung von rund 53.000 € an. Der Insolvenzverwalter erhob erst 2017 Anfechtungsklage. Der BGH betonte, dass Insolvenzverwalter Konten innerhalb von drei Jahren überprüfen müssen, um grobe Fahrlässigkeit zu vermeiden.
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Daten über Kreditgeber weitergeben nach DS-GVO

Rechtssprechungen
20. Mai 2024
Gegenstand dieses Beitrags ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die ab 25.5.2018 anwendbare Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) es im Bankenbereich weiterhin zulässt, bei notleidenden Forderungen Daten über Kreditnehmer an Forderungskäufer weiterzugeben.
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